Die Psychotherapieeinheit dauert 50 Minuten (+ 10 Minuten für Dokumentation, Administration, etc.) und kostet € 100 (inkl. 14 Uhr-Termin) und € 110 (ab 15 Uhr-Termin).
Sie können bei Ihrer Krankenkasse einen Kostenzuschuss (im Februar 2024 z.B. ÖGK € 33,70 pro Einheit) beantragen, falls eine Diagnose nach ICD10/11 vorliegt. Darüber hinaus wird auch vor oder spätestens nach dem Erstgespräch eine ärztliche Überweisung für Psychotherapie benötigt.
Nähere Informationen dazu kann ich Ihnen gerne beim Erstgespräch geben.
Anders als bei Ärzt:innen, wo es einen Gesamtvertrag/Kassenvertrag der Sozialversicherungsträger mit den Ärzt:innen gibt und eine Inanspruchnahme einer ärztlichen Leistung daher bei
Kassenärzt:innen gar nichts kostet, ist Psychotherapie grundsätzlich eine private Leistung, die NICHT von den Krankenkassen getragen wird, dh es gibt keine
Kassenpsychotherapeut:innen. Ein
Gesamtvertrag der Krankenkassen mit den Psychotherapeut*innen war bereits vor Jahren ausverhandelt, scheiterte allerdings aus politischen Erwägungen und Kostengründen. Dies ist von Seiten der
Psychotherapeut:innen insofern nur schwer nachvollziehbar, als wissenschaftlich belegt werden kann, dass Psychotherapie auch präventiv wirkt und die Kosten im Gesundheitswesen mittel- und
langfristig senken kann.
Psychotherapie ist deshalb größtenteils eine private Leistung. Meist kann jedoch der weiter oben angeführte Kostenzuschuss bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden.
(Quelle https://www.psyonline.at/contents/7437/ueberblick-kosten-der-psychotherapie)
Weiters ist es möglich sich bei der Clearingstelle für Psychotherapie auf die Warteliste für einen gratis Psychotherapieplatz setzen zu lassen. https://www.proges.at/psychotherapie-clearingstelle
Für Kinder und Jugendliche (0-21 LJ) gibt es derzeit auch das Projekt "Gesund aus der Krise", welches kostenlose Psychotherapie bietet (jedoch mit einem niedrigen Stundenausmaß und immer beschränkt auf die Projektdauer) https://gesundausderkrise.at/
Für den Fall, dass Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, ersuche ich Sie, dies alsbald bekannt zu geben. Bei Terminverschiebungen oder -absagen bis spätestens 24 Stunden vor den ursprünglich fixierten Termin entstehen für Sie keinerlei Kosten. Bei kurzfristigen Absagen oder bei Nichterscheinen wird danach der volle Betrag in Rechnung gestellt, da eine anderweitige Terminvergabe nicht mehr möglich ist.